- "Aktuell": Mittelstandsfinanzierung
Auf die Initiative des BDS Sachsen auf dem Landesverbandstag am 11. Oktober 2008 hat Ministerpräsident Stanislaw Tillich in der aktuellen Weltwirtschaftskrise ein „Mittelstandsstabilisierungsprogramm“ für den kleinen und mittleren Mittelstand in Sachsen im Umfang von 325 Mio Euro aufgelegt. Danach werden Darlehen und Bürgschaften über die Förderbank „SAB – Sächsische Aufbaubank“ ausgereicht. Bereits ab 10.000 € können Kredite beantragt werden, bis 625.000 € sogar ohne Hausbank. Damit wurde die Forderung des BDS auf Versorgung des Mittelstandes mit Liquidität in der Krise voll und ganz erfüllt.
- Sozialpolitik

- Ratenzahlung für Sozialversicherungsbeiträge
Seit Januar 2006 müssen die Sozialversicherungsbeiträge bis zum drittletzten Bankwerktag eines Monats bezahlt werden. Die Umstellung führte im Januar 2006 zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung der Unternehmen. Wir haben eine Ratenzahlungsmöglichkeit für 6 Monate im Gesetz festschreiben lassen können.
- Altersvorsorge für Selbständige
Bisher galt für Einkünfte von Selbstständigen generell kein Pfändungsschutz. Wir haben seit Jahren einen Pfändungsschutz für Selbstständige für ein würdiges Leben im Alter gefordert. Die Bundesregierung hat nun endlich den Schutz der Altersvorsorge von selbstständigen Unternehmern verbessert. Künftig werden Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen im Fall einer Insolvenz zu einem bestimmten Teil von einer Pfändung ausgenommen.
- Unternehmenssteuerpolitik
- Umsatzsteuer: Ist- statt Sollbesteuerung im Koalitionsvertrag festgeschrieben
Als Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, wird die Umsatzsteuer grundsätzlich bereits für den Voranmeldungszeitraum geschuldet, in dem die Leistung ausgeführt wird. Und zwar unabhängig davon, ob der Kunde die Leistung samt Umsatzsteuer bereits bezahlt hat, was eine Belastung der Liquidität für den Leistungserbringer bedeutet. Diese sog. Sollbesteuerung gilt nicht für Freiberufler oder andere Unternehmer, die ihren Gewinn nach Einnahme/Überschussrechnung ermitteln. Sie gilt auch nicht, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmens im Vorjahr in den neuen Bundesländern nicht mehr als EUR 500.000 betragen hat.
Dieses Ziel war uns besonders wichtig, weil die klein- und mittelständischen Unternehmen in den neuen Bundesländern insbesondere nicht immer über eine ausreichende Eigenkapitalausstattung verfügen, um die Umsatzsteuer bereits abzuführen, die sie noch gar nicht von ihrem Kunden erhalten haben.
- Gewinnthesaurierung zur Eigenkapitalbildung im Entwurf zur Unternehmensteuerreform 2008
Ein seit langem vom BDS gefordertes Instrument zur Eigenkapitalbildung hat wenn auch nur zaghaft Eingang gefunden in den bislang vorliegenden Entwurf zur Unternehmenssteuerreform 2008: die im Unternehmen belassenen Gewinne werden künftig wenigstens geringer besteuert. Die gefundene Regelung entspricht zwar nicht unseren Maximalvorstellungen, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden an dieser Stelle weiter für Nachbesserungen kämpfen.
- Substanzbesteuerung im 1. Entwurf der Unternehmenssteuerreform 2008 verhindert
"Politik ist die Kunst des Machbaren": Wir hätten sicher gern noch mehr für den Mittelstand erreichen wollen aber das Schlimmste wurde verhindert: eine Substanzbesteuerung. Diese war im Eckpunktepapier der Bundesregierung noch enthalten und hätte dazu geführt, dass gerade der kleine Mittelstand selbst bei Verlusten Steuern zu zahlen gehabt hätte. Zinsen auf Darlehen und in Leasingverträgen hätten nur zum Teil steuerlich absetzbar sein sollen. Bei nur geringen Gewinnen im Jahr oder gar Verlusten hätten trotzdem Steuern gezahlt werden müssen.
Das gab es noch nie Deutschland: denn normalerweise werden nur Einkommen oder Gewinne besteuert. Diesen Grundsatz wollte die Bundesregierung durchbrechen.Der Aufschrei und die Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände, darunter auch der BDS, haben hier das Schlimmste verhindert.
- Keine Erbschaftssteuer bei Unternehmensfortführung und Erhalt der Arbeitsplätze
Vor allem der BDS Landesverband Bayern hat diese Forderung seit vielen Jahren verfolgt. Dabei geht es darum, dass im Erbfall durch die Unternehmensübergabe auf die nächste Generation keine Erbschaftssteuer auf das Betriebsvermögen anfallen soll, denn regelmäßig besteht in Familienunternehmen das wesentliche Vermögen in gebundenem Vermögen: Maschinen, Gebäude, Kundenstamm usw.; Im schlimmsten Fall konnte die Besteuerung in der Vergangenheit ein Familienunternehmen in den Ruin treiben.
„Mit Hilfe verschiedener politischer Strömungen, jedoch insbesondere aus der CSU, ist ein Kompromiss gefunden worden, der für die allermeisten unserer Mitglieder auch wegen der hohen Freibeträge und -grenzen dazu führen wird, dass die Familienangehörigen nach der Übergabe keine Erbschaftssteuer zu zahlen haben. Mit dem Abschmelzungsmodell hinsichtlich der Arbeitsplatzsicherung konnten der übernehmenden Generation Risiken genommen werden.“
- Wirtschaftspolitik
Wegfall der vom BDS bekämpften Ich-AG zum 01.07.06
In den Zeiten der rot/grünen Regierungszeit wurde gegen die Argumente der wesentlichen Wirtschaftsverbände die staatlich subventionierte „Ich-AG“ eingeführt. Diese zumeist aus einer Langzeitarbeitslosigkeit heraus gegründeten Kleinstunternehmen waren durch die Subventionierung, die einem monatlichen Gehalt entsprachen, bevorteilt, weil sie ihre Leistungen daraufhin günstiger als der etablierte, nicht subventionierte Wettbewerb anbieten konnten. Sie führten dazu, dass viele gestandene Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerieten und Personal entlassen mussten. Dabei „überlebten“ die meisten Ich-AGs nicht einmal das erste Geschäftsjahr.
Der BDS hat sich vehement zum Schutz seiner etablierten Mitgliedsunternehmen gegen die Ich-AGs auf allen politischen Ebenen eingesetzt. Seit dem 01.07.2006 ist die Regelung von der großen Koalition wieder abgeschafft worden.
- Ordnungspolitik
GEZ-Gebühren auf internetfähige PCs im Grunde weggefallen; Kompromiss erreicht Die Bundesregierung wollte in 2006 GEZ-Gebühren auf internetfähige PCs erheben; dagegen ist der BDS mithilfe seiner Mitglieder zu einem wahren Sturmlauf angetreten und hat die maßgeblichen Entscheidungsträger durch Musterbriefe zum Nachdenken und dann zum Handeln gezwungen. Es war nicht einzusehen, für eine Leistung eine Fernsehgebühr zu zahlen, die ein arbeitender Mittelständler gar nicht in Anspruch nimmt. Dem ganzen die Krone aufgesetzt hat die Tatsache, dass ARD und ZDF die Mehreinnahmen erhalten sollten, ohne dass diese überhaupt spezielles Internetfernsehen anbieten wollten.
Der Protest des BDS hat dazu geführt, dass sich auch Sachsen Staatsminister Hermann Winkler als zuständiger Ressortminister für einen Kompromiss eingesetzt hat, mit dem die Mitglieder leben können. Alle diejenigen, die auf ihren Betrieb bereits ein Radio (zum Beispiel im Auto) angemeldet haben, haben keine zusätzlichen Gebühren zu zahlen.
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